Kompensation von CO2-Emissionen: Unterschied zwischen den Versionen
Aus CO2-neutral
Zeile 6: | Zeile 6: | ||
* Die Wahl der Kompensationsmethode bleibt dem teilnehmendem Unternehmen überlassen | * Die Wahl der Kompensationsmethode bleibt dem teilnehmendem Unternehmen überlassen | ||
* Der Bau von externen EEG-Anlagen (die nicht der eigenen Stromversorgung dienen) ist zwar sinnvoll, funktioniert aber nicht als Kompensation, weil der dort erzeugte Strom ja von Dritten verrechnet wird. | * Der Bau von externen EEG-Anlagen (die nicht der eigenen Stromversorgung dienen) ist zwar sinnvoll, funktioniert aber nicht als Kompensation, weil der dort erzeugte Strom ja von Dritten verrechnet wird. | ||
* Weitere Hinweise zur freiwilligen Kompensation und eine bewertete Liste von Anbietern findet sich beim [https://www.umweltbundesamt.de/themen/freiwillige-co2-kompensation Umweltbundesamt]. | * Weitere Hinweise zur freiwilligen Kompensation und eine bewertete Liste von Anbietern findet sich beim [https://www.umweltbundesamt.de/themen/freiwillige-co2-kompensation Umweltbundesamt], besonders auch in einer separaten [https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/freiwillige-co2-kompensation-durch Broschüre]. |
Version vom 17. Oktober 2019, 14:58 Uhr
Allgemeine Hinweise
- Eine Reduktion von CO2 ist immer besser als eine Kompensation.
- Bei der Kompensation wollen wir einen ambitionierten Kostenpfad zugrundelegen, wie er nach übereinstimmender Auffassung vieler Studien notwendig ist, um zeitnah auf CO2-Preise zu kommen, die eine Vermeidung wirtschaftlich attraktiv machen und Umdenken einleiten. Wir folgen daher der in der DIW-Studie vorgeschlagenen Bepreisung von anfänglich 35 EUR/t CO2 in 2020, die linear auf 180 EUR/t CO2 bis 2030 ansteigt, also mit einer Steigerungsrate von knapp 15 EUR/Jahr.
Kompensationsmethoden
- Die Wahl der Kompensationsmethode bleibt dem teilnehmendem Unternehmen überlassen
- Der Bau von externen EEG-Anlagen (die nicht der eigenen Stromversorgung dienen) ist zwar sinnvoll, funktioniert aber nicht als Kompensation, weil der dort erzeugte Strom ja von Dritten verrechnet wird.
- Weitere Hinweise zur freiwilligen Kompensation und eine bewertete Liste von Anbietern findet sich beim Umweltbundesamt, besonders auch in einer separaten Broschüre.