Ermittlung des CO2-Fussabdrucks für Unternehmen: Unterschied zwischen den Versionen

Aus CO2-neutral

(kein Unterschied)

Version vom 6. November 2019, 14:04 Uhr

Allgemeine Hinweise

  • Die Seite befasst sich mit der Ermittlung des CO2-Fußabdrucks für Unternehmen. Hilfestellungen zur Ermittlung eines persönlichen CO2-Fußabdrucks für Privatpersonen finden sich z.B. hier
  • Bei der Berechnung des CO2-Fußabdrucks eines Unternehmens ist die Einteilung in drei Gruppen ("Scopes") nach GHG-Protokoll wichtig:
    • Scope 1
      • alle direkten Emissionen aus dem Unternehmen selbst (Öl- oder Gasheizung, eigene Firmenfahrzeuge)
    • Scope 2
      • die indirekten Emissionen aus außerhalb erzeugtem und eingekauftem Strom, Dampf, Wärme und Kälte
    • Scope 3
      • alle sonstigen indirekten Emissionen. Dazu gehören
        • Herstellung und Transport eingekaufter Güter,
        • die Verteilung und Nutzung der eigenen Produkte,
        • die Entsorgung von Abfällen, aber auch
        • Emissionen aufgrund von Geschäftsreisen

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